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Listenhunde in Kroatien: Rasseliste und Regeln 2026

Kroatiens Recht zu Listenhunden 2026: der einzige verbotene Typ (Pitbull ohne FCI-Papiere), die Maulkorb-und-Leinen-Liste, die Staffie-Ausnahme und die Grenze.

Croatia Pet Guide Redaktion14 Min. Lesezeit
Calm bull-type dog wearing a basket muzzle and leash on a sunny Croatian seaside promenade, illustrating a guide to banned and restricted dog breeds in Croatia

Wenn Sie eine Reise nach Kroatien mit einer kräftigen oder gelisteten Rasse planen, ist das Wichtigste dies: Kroatien hat keine lange schwarze Liste verbotener Hunderassen. Genau ein Rassetyp ist an der Grenze tatsächlich verboten, der Pitbull-Typ (Bullterrier) ohne FCI-Ahnentafel. Alles andere, was Sie über gefährliche Hunde in Kroatien gelesen haben, von Rottweilern und Dobermännern bis zu Deutschen Schäferhunden und Mastiffs, fällt unter Halteregeln (Maulkorb und Leine in der Öffentlichkeit), nicht unter ein Einfuhrverbot.

Die Regeln sind weniger beängstigend, als die Forenbeiträge vermuten lassen, aber sie sind präzise, und ein Zollbeamter an einem Landübergang wie Bregana oder am Flughafen Zagreb prüft bei einem Hund vom Bullterrier-Typ die Papiere. Die folgende Fassung ist aktuell für 2026 und stützt sich auf das kroatische Narodne novine (das Amtsblatt), das Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten (MVEP) und die kroatische Zollverwaltung (Carinska uprava). Für die Papiere, die jedes Tier überhaupt erst nach Kroatien bringen, beginnen Sie mit unserem Leitfaden Mit dem Tier nach Kroatien.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Nur ein Typ ist tatsächlich verboten: der Pitbull-Typ (Bullterrier) ohne FCI-Ahnentafel, nach Artikel 11 von NN 117/2008. Ein American Pit Bull Terrier darf nicht legal einreisen, nicht einmal auf der Durchreise.
  • Vier Bull-Typ-Rassen reisen mit Papieren ein: Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bull Terrier und Miniature Bull Terrier, mit FCI-Ahnentafel.
  • Die Liste der gefährlichen Rassen ist eine Halteregel, kein Verbot. Rottweiler, Dobermänner, Deutsche und Belgische Schäferhunde, Deutsche Doggen, Mastiffs und andere müssen in der Öffentlichkeit angeleint und mit Maulkorb geführt werden.
  • Zwei Rassen brauchen nur eine Leine: die Bordeauxdogge (Dogue de Bordeaux) und der Mastino Napoletano, ohne Maulkorb.
  • Die Liste der 30 Rassen von 2021 wurde nie Gesetz. NN 117/2008 ist 2026 weiterhin die maßgebliche Verordnung.
  • Führen Sie die Ahnentafel mit. Bei einer Bull-Typ-Rasse bedeutet eine fehlende FCI-Ahnentafel verweigerte Einreise, behandelt als verbotener Pitbull-Typ.
  • Bußgelder für alltägliche Leinen- oder Maulkorbverstöße sind kommunal und moderat; die hohen Strafen des Tierschutzgesetzes gelten für schwere Verstöße.

Das einzige echte Verbot: Hunde vom Bullterrier-Typ ohne FCI-Ahnentafel

Die maßgebliche Verordnung ist der Pravilnik o opasnim psima (Verordnung über gefährliche Hunde), veröffentlicht als Narodne novine 117/2008. Trotz jahrelangen Lärms um einen geplanten Ersatz aus dem Jahr 2021 wurde dieser Entwurf nie verabschiedet, sodass NN 117/2008 im Mai 2026 weiterhin das geltende Recht ist.

Artikel 11 ist eindeutig. In Übersetzung: "Durchfuhr, Einfuhr und vorübergehender Aufenthalt im Gebiet der Republik Kroatien von Hunden des Bullterrier-Typs, die nicht im Register der Internationalen Kynologischen Föderation (F.C.I.) eingetragen sind, sowie ihrer Kreuzungen, sind nicht gestattet." Das ist das einzige ausdrückliche Einfuhrverbot für eine Hunde-Rasse im kroatischen Recht. In der Praxis betrifft es den American Pit Bull Terrier, einen Typ, den die FCI nicht anerkennt, sowie jede Bullterrier-Kreuzung, die keine kontrollierte Zucht nachweisen kann.

Wenn Sie nach "Pitbull Kroatien" suchen, ist dies Ihre Antwort. Ein American Pit Bull Terrier darf nicht legal nach Kroatien einreisen, selbst für den Urlaub, selbst auf der Durchreise und selbst mit allen übrigen EU-Reisedokumenten in Ordnung. Die konsularischen Seiten des MVEP nennen dieselbe Regel auf Englisch: Hunde vom Bullterrier-Typ, die nicht im FCI-Register eingetragen sind, sowie ihre Kreuzungen "dürfen nicht eingeführt werden und sich nicht dauerhaft im Gebiet der Republik Kroatien aufhalten."

Die FCI-Stammbaum-Ausnahme, die Staffies und Bull Terrier rettet

Dieselbe Verordnung schafft eine enge, aber entscheidende Ausnahme. Artikel 8 nennt vier FCI-anerkannte Bull-Typ-Rassen, die einreisen und bleiben dürfen:

  1. Staffordshire Bull Terrier
  2. American Staffordshire Terrier
  3. Bull Terrier
  4. Miniature Bull Terrier

Diese vier dürfen nur dann nach Kroatien reisen, wenn der Halter eine Ahnentafel (rodovnica) mitführt, ausgestellt vom kroatischen kynologischen Verband (Hrvatski kinološki savez) oder vom kynologischen Verband eines beliebigen FCI-Mitgliedslandes. Die kroatische Zollverwaltung bestätigt dies auf ihrer offiziellen Seite zur grenzüberschreitenden Verbringung von Heimtieren: Die kontrollierte Zucht des Bullterrier-Typs (Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bull Terrier, Miniature Bull Terrier) "kann durch eine Ahnentafel nachgewiesen werden, die vom kynologischen Verband eines beliebigen Mitgliedslandes der Weltorganisation für Kynologie (FCI) ausgestellt wurde."

Im Klartext: Bringen Sie die originale Ahnentafel mit. Eine Fotokopie, eine Einschätzung nach Aussehen oder das Ergebnis eines DNA-Rassetests stellen den Beamten nicht zufrieden. Können Sie keine FCI-Ahnentafel vorlegen, gilt Ihr Staffie rechtlich als verbotener Pitbull-Typ und die Einreise wird verweigert. Das ist vor allem für Halter wichtig, die einen Hund ohne seine Papiere übernommen haben; klären Sie den Stammbaum lange vor der Reise, nicht am Grenzübergang.

Die Maulkorb-und-Leinen-Rassen: von Natur aus gefährlich, nicht verboten

Das ist die Liste, die die meisten Reisenden verwirrt, weil sie manchmal als Liste verbotener Rassen dargestellt wird. Sie ist kein Verbot. Sie ist eine Halteregel im öffentlichen Raum.

Das Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten veröffentlicht die Liste auf Englisch auf seinen konsularischen Seiten. Der aktuelle Wortlaut lautet: "Hunde, die aufgrund ihrer angeborenen Eigenschaften und aggressiven Instinkte oder ihrer Ausbildung gefährlich für die Sicherheit von Menschen sind, insbesondere Dobermänner, American Staffordshire Terrier, Bull Terrier, Pitbull Terrier, Rottweiler, Deutsche Doggen, Deutsche und Belgische Schäferhunde, japanische Kampfhunde, große japanische Spitze, Mastiffs, Illyrische Schäferhunde und ihre Kreuzungen, müssen im öffentlichen Raum an der Leine und jederzeit mit Maulkorb geführt werden. In Ausnahmefällen dürfen Bordeauxdoggen und Neapolitanische Mastiffs im öffentlichen Raum an der Leine, aber ohne Maulkorb gehalten werden."

Wenn Sie also mit einem Rottweiler, einem Deutschen Schäferhund, einem Dobermann, einer Deutschen Dogge oder einer Rasse vom Mastiff-Typ reisen, sind Sie nicht von einem Verbot betroffen. Sie müssen den Hund lediglich angeleint und mit Maulkorb führen, sobald Sie sich auf öffentlichem Grund befinden: Straßen, Strände, Parks, öffentlicher Verkehr, Café-Terrassen. Zwei Rassen sind ausdrücklich von der Maulkorbregel ausgenommen: Die Bordeauxdogge (Dogue de Bordeaux) und der Mastino Napoletano werden in der Öffentlichkeit an der Leine geführt, brauchen aber in Ausnahmefällen keinen Maulkorb.

Einige der Einträge verwenden ältere oder übersetzte Namen. "Illyrischer Schäferhund" ist der Šarplaninac. "Japanische Kampfhunde" ist eine Kategorie, die vor allem den Tosa umfasst. Deutschsprachige Reisende kennen das als die Frage nach den "Listenhunden Kroatien": Kroatiens Liste ist eine Halteliste, keine Verbotsliste.

Mikrochip, Maulkorb, Leine und die übrigen Regeln für gefährliche Hunde

Zwei Arten von Hunden tragen die vollen Pflichten nach NN 117/2008: ein Hund auf der MVEP-Liste der von Natur aus gefährlichen Hunde oben und jeder einzelne Hund jeder Rasse, den ein kroatischer Veterinärinspektor nach einem unprovozierten Angriff zum opasan pas (gefährlicher Hund) erklärt hat. Für diese Hunde verlangt die Verordnung:

  • Einen Mikrochip, unabhängig vom Alter des Hundes (Artikel 5).
  • Maulkorb und Leine im gesamten öffentlichen Raum (Artikel 5). Den Hund darf nur der Halter ausführen, nicht ein Kind oder eine dritte Person.
  • Eine sichere, abschließbare Unterbringung auf dem Grundstück, mit einem deutlich sichtbaren Warnschild "OPASAN PAS" (Gefährlicher Hund) am Eingang (Artikel 5).
  • Kastration oder Sterilisation innerhalb von 14 Tagen nach der Einstufung als gefährlicher Hund (Artikel 5).
  • Einen Sozialisierungstest bei einem vom kroatischen kynologischen Verband zugelassenen Prüfer (Artikel 5).
  • Einen Halter über 21 mit voller Geschäftsfähigkeit, ohne Verurteilung wegen Gewalt, Drogendelikten oder Tierquälerei und ohne anhängiges einschlägiges Verfahren (Artikel 8).
  • Kein Handel, keine Schenkung, keine Werbung, keine Ausstellung und keine öffentlichen Veranstaltungen mit einem förmlich als opasan erklärten Hund (Artikel 10).

Für einen gewöhnlichen Touristen, der mit einem Rottweiler oder Deutschen Schäferhund reist, der nie einzeln für gefährlich erklärt wurde, ist die Regel, die Sie tatsächlich befolgen müssen, die Leine und der Maulkorb in der Öffentlichkeit. Die Anforderungen an Zucht, Kastration und Sozialisierungstest greifen bei in Kroatien ansässigen Haltern, deren Hunde förmlich als opasan pas registriert sind. Eine allgemeine Haftpflichtversicherungspflicht enthält NN 117/2008 selbst nicht, auch wenn einige Kommunen eigene Satzungen erlassen; eine übliche Reise-Tierversicherung ist sinnvoll, aber keine rechtliche Einreisevoraussetzung.

Strafen: was ein Bußgeld tatsächlich kostet

Kroatien hat den Euro am 1. Januar 2023 zum festen Umrechnungskurs von 7,53450 kn pro 1 € eingeführt. Die Strafbestimmungen stehen im übergeordneten Gesetz, dem Zakon o zaštiti životinja (Tierschutzgesetz, NN 102/17 mit späteren Änderungen), dessen ursprünglicher Text in Kuna verfasst ist und nun nach den Umstellungsregeln in Euro angewendet wird.

Die wichtigste Eckzahl: Die schwerste Stufe des Tierschutzgesetzes setzt für eine juristische Person ein Bußgeld von 50.000 bis 100.000 kn fest, was zum festen Kurs etwa 6.635 € bis 13.272 € entspricht (Artikel 85). Diese oberste Spanne deckt schwere Tierschutzverstöße ab, nicht den einmaligen Spaziergang eines Touristen ohne Maulkorb. Bußgelder für natürliche Personen sind niedriger und über mehrere Stufen gestaffelt; prüfen Sie die aktuellen Eurobeträge im konsolidierten Text erneut, bevor Sie sich auf eine bestimmte Zahl verlassen, denn das Gesetz wurde wiederholt geändert.

Die viel zitierte Spanne "133 € bis 13.300 €" aus älteren Leitfäden ist eine lose Klammer, die zwei verschiedene Dinge vermischt. Die obere Zahl (etwa 13.272 €, also 100.000 kn) stimmt als Höchstbußgeld für eine juristische Person nach dem Gesetz. Die untere Zahl steht überhaupt nicht im Tierschutzgesetz; sie spiegelt kleine kommunale Satzungsstrafen wider, etwa für das Ausführen eines Hundes ohne Leine in einer bestimmten Stadt. In der Praxis ist ein alltäglicher Leinen- oder Maulkorbverstoß eine kommunale Angelegenheit im niedrigen dreistelligen Eurobereich, während das große Geld schweren Verstößen vorbehalten bleibt.

Eine weitere Änderung ist erwähnenswert, weil sie neu ist. Seit dem 2. April 2024 ist das Aussetzen eines Tieres in Kroatien eine Straftat: Die Änderung des Strafgesetzbuchs NN 36/2024 führte einen neuen Artikel 205.a ein, der bis zu einem Jahr Haft vorsieht, ansteigend auf zwei Jahre, wenn das Aussetzen den Tod verursacht oder mehrere Tiere betrifft. Dieselbe Änderung erhöhte die Strafe für das Töten oder schwere Misshandeln eines Tieres (Artikel 205) auf bis zu zwei Jahre und auf bis zu drei Jahre, wenn die Tat aus Gewinnstreben begangen wird, und erlaubt einem Gericht, einem Täter das Halten von Tieren für ein bis fünf Jahre zu verbieten.

Was NN 117/2008 eigentlich ist

Der Pravilnik o opasnim psima ist eine ministerielle Verordnung, kein parlamentarisches Gesetz. Er setzt die im Tierschutzgesetz vorgesehene Ermächtigung des Landwirtschaftsministers um, die Haltung gefährlicher Hunde zu regeln. Er definiert einen gefährlichen Hund auf zwei Arten. Erstens: jeder einzelne Hund jeder Rasse, der einen unprovozierten Angriff auf einen Menschen oder einen anderen Hund mit Verletzungsfolge ausgeführt hat oder der für den Kampf gezüchtet oder ausgebildet wurde. Zweitens: jeder Hund vom Bullterrier-Typ ohne FCI-Ahnentafel, also die Pitbull-Kategorie. Die zweite Definition begründet das Einfuhrverbot; die erste begründet ein individuelles, fallweises Verfahren, das ein Veterinärinspektor nach einem Vorfall einleitet.

Was an der kroatischen Grenze geschieht

Für Heimtiere aus der EU, was die überwältigende Mehrheit des Tourismus ausmacht, ist das Einreiseverfahren kurz:

  1. Eine Dokumentenkontrolle durch einen Zollbeamten (Carinska uprava): der EU-Heimtierausweis, der Mikrochip-Eintrag und eine gültige Tollwutimpfung.
  2. Eine Identitätskontrolle: Der Mikrochip muss mit dem Ausweis übereinstimmen.
  3. Bei einer Rasse vom Bullterrier-Typ verlangt der Beamte die FCI-Ahnentafel. Ohne sie wird die Einreise verweigert; mit ihr reist Ihr Staffie oder Bull Terrier normal weiter.
  4. Bei Herkunft außerhalb der EU (zum Beispiel Vereinigtes Königreich, USA oder andere Drittländer) ist die Einreise nur an einem ausgewiesenen Einreisepunkt für Reisende möglich, dieselbe FCI-Regel gilt, und ein Tollwut-Antikörpertest (Titer) ist erforderlich, wenn Sie aus einem Hochrisikoland anreisen.

Es gibt keinen rassebezogenen Unterschied zwischen Hunden aus der EU und aus Drittländern hinsichtlich der Frage, welche Rassen verboten sind: Die Regel Bullterrier-ohne-FCI-Ahnentafel gilt für beide gleichermaßen. Der Unterschied ist verfahrensbezogen, mit mehr Dokumenten und möglicherweise einem Titertest bei Herkunft außerhalb der EU. Die zentralen EU-Einreisevoraussetzungen (Mikrochip, gültige Tollwutimpfung, Heimtierausweis oder Tiergesundheitsbescheinigung) bleiben unter der Aktualisierung des EU-Heimtierreise-Rahmens 2026 unverändert, die die Regeln unter das Tiergesundheitsrecht überführt hat, ohne zu ändern, was ein Reisender mitführen muss. Den vollständigen Ablauf finden Sie in unseren Leitfäden zum EU-Heimtierausweis, zum Fliegen nach Kroatien mit Tier und zur Fahrt nach Kroatien mit Tier.

Gilt die Liste der 30 Rassen von 2021? Nein

2021 brachte das kroatische Landwirtschaftsministerium einen Entwurf "Pravilnik o opasnim, moguće opasnim i psima iz nekontroliranog uzgoja" in die öffentliche Anhörung (e-Savjetovanje). Der Entwurf hätte 30 Rassen als potenziell gefährlich eingestuft, einzeln benannt, darunter den Rottweiler, den Deutschen, Belgischen, Holländischen, Zentralasiatischen und Kaukasischen Schäferhund, den Tschechoslowakischen Wolfshund, Dobermann, Boxer, Dogo Argentino, die Bordeauxdogge, den Tosa, Cane Corso, Englischen, Neapolitanischen und Tibet-Mastiff, Hovawart, Šarplaninac, Tornjak, Alaskan Malamute, Siberian Husky, Akita, American Akita, Brasilianischen Fila, Kangal, Rhodesian Ridgeback, Presa Canario, Schwarzen Russischen Terrier, American Bully und American Bulldog. Er hätte zudem eine Sterilisation bis zum Alter von 10 Monaten verlangt.

Dieser Entwurf wurde nie zum Gesetz verabschiedet. Er liegt seit 2021 unvollendet, und Stand Mai 2026 ist keine Nachfolgeregelung in Narodne novine erschienen. Das einzige maßgebliche Instrument bleibt NN 117/2008. Wenn Sie in einem älteren Reiseblog über die Liste der 30 gelesen haben, behandeln Sie sie als Vorschlag, der nicht in Kraft trat, nicht als die Regel, an der Sie geprüft werden.

Häufig gestellte Fragen

Darf mein Pitbull nach Kroatien einreisen?

Nein. Der American Pit Bull Terrier und jede Bullterrier-Kreuzung ohne FCI-Ahnentafel sind nach Artikel 11 des Pravilnik o opasnim psima (NN 117/2008) von Einfuhr, Durchfuhr und vorübergehendem Aufenthalt ausgeschlossen. Das Verbot gilt selbst für den Urlaub, selbst auf der Durchreise und selbst dann, wenn alle übrigen EU-Reisedokumente in Ordnung sind. Die FCI erkennt den American Pit Bull Terrier nicht an, eine Stammbaum-Ausnahme gibt es für ihn daher nicht.

Darf ich meinen American Staffordshire Terrier oder Staffie nach Kroatien mitbringen?

Ja, aber nur mit der originalen Ahnentafel (rodovnica) eines FCI-Mitgliedsverbands. Die Ausnahme in NN 117/2008 umfasst vier Rassen: Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bull Terrier und Miniature Bull Terrier. Die kroatische Zollverwaltung bestätigt, dass eine Ahnentafel aus jedem FCI-Mitgliedsland die kontrollierte Zucht belegt. Eine Fotokopie, ein DNA-Rassetest oder eine Einschätzung nach Aussehen genügen nicht; ohne Stammbaum gilt der Hund als verbotener Pitbull-Typ.

Muss ich meinen Rottweiler, Deutschen Schäferhund oder Dobermann in der Öffentlichkeit mit Maulkorb führen?

Ja. Das Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten (MVEP) führt Rottweiler, Deutsche und Belgische Schäferhunde, Dobermänner und mehrere weitere Rassen als von Natur aus gefährlich und verlangt im gesamten öffentlichen Raum sowohl Leine als auch Maulkorb. Diese Rassen sind nicht verboten und brauchen für die Einreise keinen Stammbaum. Führen Sie einen bequemen Korbmaulkorb mit, der Hecheln und Trinken erlaubt, und halten Sie den Hund auf Straßen, Stränden und im öffentlichen Verkehr an der Leine.

Sind Cane Corso, Dogo Argentino oder Tosa in Kroatien verboten?

Nein. Keiner von ihnen steht auf der MVEP-Leinen-und-Maulkorb-Liste, und keiner fällt unter das FCI-Stammbaum-Einfuhrverbot, das nur den Pitbull-Typ (Bullterrier) betrifft. Der Tosa fällt unter die MVEP-Formulierung japanische Kampfhunde und sollte in der Öffentlichkeit Maulkorb und Leine tragen. Cane Corso und Dogo Argentino tauchten auf der 30-Rassen-Liste im Entwurf von 2021 auf, doch dieser Entwurf wurde nie Gesetz.

Werden Bordeauxdogge und Mastino Napoletano anders behandelt?

Ja. Das MVEP nimmt diese beiden Rassen von der Maulkorbpflicht aus: Die Bordeauxdogge (Dogue de Bordeaux) und der Mastino Napoletano (Neapolitanischer Mastiff) müssen in der Öffentlichkeit an der Leine geführt werden, dürfen aber in Ausnahmefällen ohne Maulkorb gehalten werden. Jede andere Rasse auf der Liste der von Natur aus gefährlichen Hunde braucht Leine und Maulkorb. Ein nach einem Angriff einzeln für gefährlich erklärter Hund unterliegt unabhängig von der Rasse der Maulkorbpflicht.

Wie hoch ist die Strafe, wenn man eine gelistete Rasse ohne Maulkorb ausführt?

Ein Verstoß gegen Maulkorb- oder Leinenpflicht im öffentlichen Raum ist meist Sache der kommunalen Satzung, und der Betrag variiert je Stadt; rechnen Sie eher mit einem Bußgeld im niedrigen dreistelligen Eurobereich als mit Tausenden. Die hohen Strafen (bis zu 100.000 kn, etwa 13.272 €, für eine juristische Person) nach dem Tierschutzgesetz gelten für schwere Verstöße wie organisierte Hundekämpfe oder einen formellen Verstoß gegen die Gefährliche-Hunde-Regeln, nicht für einen einmaligen Spaziergang ohne Maulkorb.

Hat Kroatien die Liste der 30 Rassen von 2021 übernommen?

Nein. 2021 führte das Landwirtschaftsministerium eine öffentliche Anhörung zu einem Verordnungsentwurf durch, der 30 Rassen als potenziell gefährlich eingestuft und eine Sterilisation bis zum Alter von 10 Monaten verlangt hätte. Der Entwurf wurde nie verabschiedet. Stand Mai 2026 ist keine Nachfolgeregelung in Narodne novine erschienen, und NN 117/2008 bleibt das maßgebliche Recht. Wenn Sie in einem älteren Blog über die Liste der 30 lesen, behandeln Sie sie als Vorschlag, der nicht in Kraft trat.

Sind Deutsche Schäferhunde in Kroatien verboten?

Nein. Deutsche Schäferhunde (und Belgische Schäferhunde) stehen auf der MVEP-Liste der von Natur aus gefährlichen Hunde, was Leine und Maulkorb in der Öffentlichkeit bedeutet, kein Einfuhrverbot. Sie reisen nach den üblichen EU-Heimtierregeln ohne Stammbaum-Anforderung nach Kroatien ein. Tatsächlich verboten ist nur der Bullterrier-Typ (Pitbull) ohne FCI-Papiere. Ein Deutscher Schäferhund, der nie einzeln für gefährlich erklärt wurde, unterliegt allein der Leinen- und Maulkorbpflicht in der Öffentlichkeit.

Quellen und Verweise

  1. Republik Kroatien. Pravilnik o opasnim psima. Narodne novine 117/2008, narodne-novine.nn.hr, 2008. Die maßgebliche Verordnung zu gefährlichen Hunden. Artikel 2 definiert einen gefährlichen Hund; Artikel 8 listet die vier mit FCI-Ahnentafel zugelassenen Bull-Typ-Rassen und die Halterbedingungen auf; Artikel 11 setzt das Einfuhr-, Durchfuhr- und Aufenthaltsverbot für Hunde vom Bullterrier-Typ ohne FCI-Registrierung fest.

  2. Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten (MVEP). Nicht-gewerbliche Verbringung von Heimtieren. mvep.gov.hr, abgerufen im Mai 2026. Quelle für die englischsprachige Liste der von Natur aus gefährlichen Rassen, die in der Öffentlichkeit angeleint und mit Maulkorb geführt werden müssen, und die Leinen-Ausnahme für die Bordeauxdogge und den Mastino Napoletano.

  3. Kroatische Zollverwaltung (Carinska uprava). Grenzüberschreitende Verbringung von Heimtieren. carina.gov.hr, abgerufen im Mai 2026. Bestätigt, dass die kontrollierte Zucht des Bullterrier-Typs durch eine Ahnentafel nachgewiesen werden kann, die vom kynologischen Verband eines beliebigen FCI-Mitgliedslandes ausgestellt wurde, sowie die allgemeinen Anforderungen an Mikrochip, Tollwut und Identifizierung.

  4. Republik Kroatien. Zakon o zaštiti životinja (Tierschutzgesetz). Narodne novine 102/17, mit Änderungen bis NN 78/24, zakon.hr, abgerufen im Mai 2026. Das übergeordnete Gesetz, das die Regeln für gefährliche Hunde an den Minister delegiert und die Strafbestimmungen festlegt. Artikel 85 setzt die oberste Bußgeldspanne von 50.000 bis 100.000 kn für juristische Personen fest (etwa 6.635 € bis 13.272 € zum festen Kurs).

  5. Republik Kroatien. Zakon o izmjenama i dopunama Kaznenog zakona. Narodne novine 36/2024, narodne-novine.nn.hr, 2024. Führte Artikel 205.a ein, der das Aussetzen von Tieren unter Strafe stellt (in Kraft seit dem 2. April 2024), und erhöhte die Strafen für das Töten oder Misshandeln eines Tieres nach Artikel 205.

  6. Kroatisches Landwirtschaftsministerium. Entwurf Pravilnik o opasnim, moguće opasnim i psima iz nekontroliranog uzgoja (2021). Protokoll der öffentlichen Anhörung e-Savjetovanje, esavjetovanja.gov.hr, 2021. Der nie verabschiedete Entwurf von 2021, der eine Liste von 30 potenziell gefährlichen Rassen und eine Sterilisation bis zum Alter von 10 Monaten vorschlug. Stand Mai 2026 ist keine Nachfolgeregelung in Narodne novine erschienen.

  7. Europäische Kommission. Nicht-gewerbliche Verbringung von Heimtieren; Delegierte Verordnung (EU) 2026/131 der Kommission. food.ec.europa.eu und eur-lex.europa.eu, 2026. Ab dem 22. April 2026 liegen die EU-Heimtierreiseregeln unter dem Tiergesundheitsrecht (Verordnung (EU) 2016/429); die Delegierte Verordnung (EU) 2026/131 übernimmt die materiellen Anforderungen (Mikrochip, gültige Tollwutimpfung, EU-Heimtierausweis), die für Reisende inhaltlich unverändert sind.

Hinweis zur Währung: Kroatien hat den Euro am 1. Januar 2023 zum festen Kurs von 7,53450 kn pro 1 € eingeführt. Die Bußgeldbeträge im Tierschutzgesetz stammen aus der Kuna und werden nach den Umstellungsregeln in Euro angewendet. Prüfen Sie die aktuellen Eurobeträge und die konsularischen Rassehinweise vor der Reise erneut, denn sowohl der Strafrahmen als auch die Praxis von Fluggesellschaften oder Grenze können sich ändern.