EU-Heimtierausweis für Reisen nach Kroatien
Was der EU-Heimtierausweis ist, wer ihn ausstellen darf, welche Einträge Pflicht sind, Gültigkeitsregeln und das Verfahren bei Verlust, alles, was Reisende nach Kroatien wissen müssen.

Wahrscheinlich haben Sie auf der Hundewiese schon Leute vom „Heimtierausweis" reden hören, als sei es eine Selbstverständlichkeit: Termin machen, Pass holen, nach Kroatien fliegen. Wenn Sie in einem EU-Land leben und Ihr Hund Mikrochip und Impfung hat, ist es weitgehend so einfach. Aber es gibt eine Handvoll Regeln, an denen jedes Jahr Reisende scheitern, und die Folgen, abgewiesen am Flughafen oder an der kroatischen Grenze, will man am Reisetag nicht entdecken.
Hier alles Wichtige, gestützt auf die EU-Verordnung und die kroatische Veterinärdirektion.
Was der EU-Heimtierausweis ist
Der EU-Heimtierausweis ist ein offizielles Dokument, das ein staatlich ermächtigter Tierarzt ausstellt und das alles dokumentiert, was zur Bestätigung dient, dass ein Hund, eine Katze oder ein Hausfrettchen rechtlich zwischen EU-Mitgliedstaaten und bestimmten weiteren Ländern reisen darf.
Bis 21. April 2026 war die Rechtsgrundlage Verordnung (EU) Nr. 576/2013 über die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken, mit dem Format nach Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013. Seit 22. April 2026 gilt der Rahmen aus Verordnung (EU) 2016/429 (Tiergesundheitsrecht), ergänzt durch Delegierte Verordnung (EU) 2026/131 (materielle Regeln zu Mikrochip, Tollwut, Erklärungen) und Durchführungsverordnung (EU) 2026/705 (Modellpass, AHC und Erklärungen, mit der die Verordnung 577/2013 ausdrücklich aufgehoben wurde). Alle vier gelten unmittelbar in jedem EU-Mitgliedstaat einschließlich Kroatien. Bereits vor dem 22. April 2026 nach dem Modell der Verordnung 577/2013 ausgestellte Pässe bleiben für die Verbringung innerhalb der EU gültig (Übergangsklausel der Verordnung 2026/705, mindestens bis 1. Januar 2028).
Der Ausweis ist ein dunkelblaues Heft mit dem EU-Emblem und dem Schriftzug „European Union / Pet Passport" (in der oder den Sprachen des Ausstellungsstaats). Er enthält nummerierte Abschnitte I bis XI; Mitgliedstaaten können einen Abschnitt XII für nationale Angaben hinzufügen (Pässe aus Kroatien enthalten diesen Abschnitt):
- Abschnitt I: Halterangaben
- Abschnitt II: Beschreibung des Tiers (Art, Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum, Farbe, besondere Kennzeichen)
- Abschnitt III: Kennzeichnung (Mikrochip-Nummer, Implantationsdatum und -ort, Tätowierung sofern vor dem 3. Juli 2011 angebracht)
- Abschnitt IV: Ausstellung des Passes (ausstellender Tierarzt, Datum, Land, Pass-Nummer)
- Abschnitt V: Eintrag der Tollwutimpfung (Datum, Produkt, Hersteller, Charge, Beginn der Gültigkeit, Ende der Gültigkeit)
- Abschnitt VI: Tollwut-Antikörper-Titration (nur für Einreisen aus bestimmten nicht gelisteten Drittländern erforderlich, nicht innerhalb der EU oder aus gelisteten Drittländern wie den USA)
- Abschnitt VII: Behandlungen gegen Echinococcus/Bandwurm (für Finnland, Irland, Norwegen, Malta, Nordirland erforderlich, für Kroatien nicht)
- Abschnitt VIII: Sonstige Impfungen (Staupe, Parvovirose, Leptospirose etc., hier dokumentiert, aber für die Einreise nach Kroatien rechtlich nicht erforderlich)
- Abschnitt IX: Klinische Untersuchung (für die Verbringung innerhalb der EU leer, ausgefüllt, wenn eine Untersuchung für Drittlandseinreise oder durch den Beförderer verlangt wird)
- Abschnitt X: Legalisierung (nur verwendet, wenn eine begleitende Veterinärbescheinigung beglaubigt werden muss)
- Abschnitt XI: Sonstiges
- Abschnitt XII: Zusätzliche Angaben / nationalrechtliche Einträge (sofern der ausstellende Mitgliedstaat ihn nutzt)
Wer ihn ausstellen darf
Nur ein von der zuständigen Behörde eines EU-Mitgliedstaats ermächtigter Tierarzt darf einen EU-Heimtierausweis ausstellen. Das ist nicht jeder Tierarzt. In Kroatien ist die ermächtigende Stelle die Uprava za veterinarstvo i sigurnost hrane (Veterinär- und Lebensmittelsicherheitsdirektion) im Ministerium für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei (Ministarstvo poljoprivrede, šumarstva i ribarstva, in der Reorganisation 2024 umbenannt), mit dem zentralen Verzeichnis auf veterinarstvo.hr.
Praktisch sind die meisten zugelassenen Privatpraxen in EU-Ländern als Aussteller ermächtigt, fragen Sie aber bei Ihrer Praxis nach, bevor Sie einen Termin gezielt für einen Pass buchen. Ist Ihre Praxis nicht ermächtigt, kann sie Sie meist an eine in der Nähe verweisen.
Bewohner Großbritanniens (England, Schottland, Wales) können keinen gültigen EU-Heimtierausweis für die Reise nach Kroatien erhalten. Seit 22. April 2026 werden EU-Heimtierausweise, die an Personen mit Wohnsitz in Großbritannien ausgestellt wurden, auch wenn sie zuvor von EU-Tierärzten ausgestellt wurden, für die Einreise in die EU nicht mehr anerkannt. Britische Reisende müssen stattdessen ein Animal Health Certificate verwenden. Bewohner Nordirlands bleiben im EU-Heimtierreise-System und können in NI gültige EU-Heimtierausweise erhalten.
Pflichteinträge
Der Ausweis ist nur dann rechtswirksam für internationale Reisen, wenn er drei vollständige und in der korrekten Reihenfolge eingetragene Punkte enthält:
1. Mikrochip-Eintrag (Abschnitt III). Die Mikrochip-Nummer muss zu einem ISO 11784/11785-konformen Transponder gehören. Das Implantationsdatum ist einzutragen. Wurde der Mikrochip vor oder am selben Tag wie die Tollwutimpfung implantiert, ist der Pass in Ordnung. Liegt das Mikrochip-Datum nach dem Tollwut-Datum, gilt die Impfung nach EU-Recht als ungültig und Reisen sind nicht erlaubt, bis nach dem korrekten Chip-Datum eine neue Impfung erfolgt.
Tätowierungen, die vor dem 3. Juli 2011 angebracht wurden, werden weiterhin anerkannt, sofern klar lesbar, aber für jedes Tier, das nach diesem Datum gechippt oder neu geimpft wurde, gelten nur ISO-konforme Mikrochips.
2. Tollwut-Impfeintrag (Abschnitt V). Muss enthalten: Produktname, Hersteller, Chargennummer, Verabreichungsdatum, Beginn der Gültigkeit (21 Tage nach Grundimmunisierung), Ende der Gültigkeit (gemäß Datenblatt des Herstellers). Der Impfstoff muss inaktiviert oder rekombinant sein, lebende Tollwutimpfstoffe werden nicht akzeptiert.
Das Tier muss zum Zeitpunkt der ersten Tollwutimpfung mindestens 12 Wochen alt sein. Die 21-Tage-Wartefrist vor der Reise beginnt mit dem Datum der Grunddosis, nicht mit dem Datum der Mikrochip-Implantation oder der Pass-Ausstellung.
Eine vor Ablauf der vorherigen Dosis verabreichte Auffrischung gilt als kontinuierliche Impfreihe, ohne neue Wartefrist. Eine nach Ablauf verabreichte Auffrischung gilt als neue Grundimmunisierung, die 21-Tage-Wartefrist greift erneut.
3. Klinische Untersuchung (Abschnitt IX). Für die Verbringung zwischen EU-Mitgliedstaaten ist eine klinische Untersuchung mit gültigem Heimtierausweis rechtlich nicht vorgeschrieben. Abschnitt IX ist im Dokument enthalten, damit eine Tierarztpraxis eine durchgeführte Untersuchung eintragen kann (etwa vor Flugreisen, wenn die Fluggesellschaft eine Reisetauglichkeitsbescheinigung verlangt), für die Grenzkontrolle innerhalb der EU genügt der Pass jedoch auch ohne aktuellen Eintrag in Abschnitt IX. Die 10-Tage-Frist für eine klinische Untersuchung gilt für die Veterinärbescheinigung bei Einreise in die EU aus Drittländern, nicht für den EU-Heimtierausweis.
Wo Sie ihn bekommen (nach EU-Land)
Das Verfahren ist in allen EU-Staaten dasselbe:
- Eine ermächtigte Tierarztpraxis kontaktieren.
- Bestätigen, dass Hund, Katze oder Frettchen ISO-konform gechippt ist.
- Falls noch keine Tollwutimpfung erfolgt ist, im selben Termin nachholen (Mikrochip zuerst, falls noch nicht vorhanden).
- 21 Tage nach der Grundimmunisierung warten.
- Die Praxis stellt den Pass aus und stempelt ihn, er bleibt lebenslang bei Ihnen. Eine separate klinische Untersuchung (Abschnitt IX) kurz vor der Reise ist innerhalb der EU optional, kann aber sinnvoll sein, wenn Ihre Fluggesellschaft eine Reisetauglichkeitsbescheinigung verlangt.
Die Kosten variieren nach Land und Praxis. Es gibt keinen EU- oder mitgliedstaatlich veröffentlichten Gebührenkatalog, die folgenden Zahlen sind typische Marktschätzungen aus Praxis-Webseiten und Reise-Tierärzte-Aggregatoren, keine regulierten Tarife. In Deutschland, Österreich, den Niederlanden, Polen, Tschechien und Italien liegen die Gesamtkosten für Mikrochip plus erste Tollwutimpfung plus Pass plus Untersuchung typischerweise bei 50 bis 150 Euro, je nachdem ob in einem oder zwei Terminen erledigt. In Kroatien selbst sind die Kosten niedriger, etwa 30 bis 60 Euro insgesamt in einer Zagreber Praxis, in kleineren Städten weniger. Den Preis vor der Buchung mit Ihrer Praxis bestätigen.
Gültigkeitsregeln
Das Pass-Dokument selbst hat keinen Ablauf, es ist lebenslang gültig.
Was abläuft, ist der Tollwutimpfeintrag darin. Das Datum der nächsten fälligen Impfung in Abschnitt V bestimmt, bis wann der Pass für internationale Reisen verwendet werden kann. Auffrischungen vor diesem Datum planen, nicht danach.
Pässe alten Formats, ausgestellt vor dem 29. Dezember 2014 nach der Vorgängerregelung 2003/803/EG, bleiben in Kroatien und der EU lebenslang gültig, gemäß Artikel 44(1) der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 (im Rahmen 2026 erhalten). Pässe, die vor dem 22. April 2026 nach dem Modell der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 ausgestellt wurden, bleiben ebenfalls für die Verbringung innerhalb der EU gültig (Übergangsklausel der Durchführungsverordnung (EU) 2026/705, mindestens bis 1. Januar 2028). Ein Wechsel auf das neue Format ist nicht erforderlich, solange die Impfeinträge aktuell sind.
Ein in einem EU-Mitgliedstaat ausgestellter Pass gilt für die Reise in jeden anderen, einschließlich Kroatien. Sie brauchen keinen kroatischen Pass für die Einreise nach Kroatien, ein deutscher, österreichischer, polnischer, italienischer oder anderer EU-Pass funktioniert überall.
Verfahren bei Verlust
Es gibt kein zentrales EU-Verfahren für verlorene oder beschädigte Heimtierausweise. Jeder Mitgliedstaat regelt das auf nationaler Ebene.
In Kroatien stellt jeder ermächtigte Tierarzt nach Artikel 109 des Zakon o veterinarstvu (NN 82/13 mit nachfolgenden Änderungen) einen Ersatzpass aus. Die Praxis ruft die Mikrochip-Daten aus dem Središnji upisnik pasa (zentrales Hunderegister, geregelt durch Pravilnik o označavanju pasa, NN 72/10) und die Impfhistorie aus der Lysacan-Datenbank (Upisnik pasa cijepljenih protiv bjesnoće) ab, beide innerhalb des Središnji veterinarski informacijski sustav (SVIS), und stellt einen neuen Pass mit neuer Seriennummer aus. Die alte Pass-Nummer wird gesperrt.
Maßgebliche kroatische Vorschrift für den Pass selbst ist Pravilnik o putovnici za kućne ljubimce, Narodne novine 145/14. Hinweis: NN 145/14 verweist noch auf die inzwischen aufgehobene Verordnung (EU) Nr. 577/2013 und wird voraussichtlich angepasst, sobald Kroatien den EU-Rahmen nach 22. April 2026 förmlich umsetzt. Auf Narodne novine nach einer aktualisierten Pravilnik achten. Eine englischsprachige Schritt-für-Schritt-Anleitung der kroatischen Regierung gibt es nicht; wenden Sie sich direkt an einen ermächtigten Tierarzt.
Verlieren Sie den Pass im Ausland, etwa in Kroatien während des Urlaubs, brauchen Sie einen in Kroatien ausgestellten Ersatzpass oder ein neues Zertifikat, bevor Sie heimreisen, sofern Ihr Heimatland das Dokument verlangt. Für die Rückreise in einen anderen EU-Staat reicht der neue kroatische Pass. Für die Rückreise nach Großbritannien benötigen Sie ohnehin ein UK-Animal-Health-Certificate.
Verlieren Sie den Pass zu Hause vor der Reise, kann die ausstellende Praxis ihn meist aus eigenen Aufzeichnungen ersetzen, sofern Impf- und Mikrochip-Daten aktuell sind. Mindestens eine Woche für den Ersatz plus Zeit für eine etwaige klinische Untersuchung einplanen.
Häufig gestellte Fragen
Brauche ich einen in Kroatien ausgestellten Heimtierausweis für die Einreise, oder gilt jeder EU-Pass?
Jeder von einer ermächtigten Tierarztpraxis in einem EU-Mitgliedstaat ausgestellte EU-Heimtierausweis gilt für die Reise nach Kroatien. Ein deutscher, österreichischer, polnischer, italienischer, tschechischer, ungarischer oder anderer EU-Pass funktioniert an kroatischen Grenzpunkten genau wie ein kroatisch ausgestellter. Der Pass ist EU-weit durch die Durchführungsverordnung (EU) 2026/705 harmonisiert.
Mein britischer EU-Heimtierausweis aus der Zeit vor dem Brexit, gilt der noch für EU-Reisen?
Nein. In Großbritannien ausgestellte EU-Heimtierausweise wurden zum 1. Januar 2021 für EU-Reisen ungültig. Seit 22. April 2026 werden auch EU-Heimtierausweise, die in EU-Mitgliedstaaten oder in Nordirland an Personen mit Wohnsitz in Großbritannien ausgestellt wurden, nicht mehr anerkannt. Britische Reisende benötigen nun ein Animal Health Certificate. Bewohner Nordirlands bleiben unter dem Windsor Framework im EU-Heimtierreise-System.
Was passiert, wenn die Tollwutimpfung meines Tieres während meines Aufenthalts in Kroatien abläuft?
Sie können Ihr Tier in jeder ermächtigten kroatischen Praxis nachimpfen lassen, der neue Eintrag wird direkt in den bestehenden Pass eingetragen. Läuft die Impfung jedoch vor der Auffrischung ab, gilt die neue Dosis als Grundimmunisierung und die 21-Tage-Wartefrist beginnt erneut, bevor das Tier wieder international reisen darf. Auffrischungen vor Ablauf der vorherigen Dosis planen.
Kann ich in Kroatien einen EU-Heimtierausweis bekommen, auch wenn ich nicht in Kroatien wohne?
Die Delegierte Verordnung (EU) 2026/131, anwendbar seit 22. April 2026, beschränkt die Ausstellung von EU-Heimtierausweisen auf Personen mit Hauptwohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat. Eine Praxis in Kroatien kann einem EU-Halter, dessen Tier gechippt und tollwutgeimpft ist, einen Pass ausstellen. Personen mit Wohnsitz außerhalb der EU (einschließlich GB-Bewohner) können unabhängig vom Praxisort keinen gültigen EU-Heimtierausweis erhalten.
Mein Tier wurde nach der Tollwutimpfung gechippt. Kann ich das ohne Nachimpfung beheben?
Nein. Nach EU-Recht (Anhang III(2)(b) der Verordnung (EU) Nr. 576/2013, im Rahmen 2026 erhalten) muss das Datum der Mikrochip-Implantation vor oder gleich dem Datum der Tollwutimpfung liegen. Stimmt die Reihenfolge nicht, gilt die Tollwutimpfung als rechtlich ungültig für die Reise, auch wenn die Dosis medizinisch wirksam ist. Das Tier muss nach dem Mikrochip-Datum eine neue Tollwutimpfung erhalten, und die 21-Tage-Wartefrist beginnt erneut.
Muss ich den Heimtierausweis meines Tieres an der kroatischen Grenze registrieren?
Für die nichtkommerzielle Verbringung von bis zu fünf Tieren pro Reisendem ist keine vorherige Anmeldung oder Mitteilung erforderlich. Legen Sie den EU-Heimtierausweis (oder das Animal Health Certificate bei Drittlandsherkunft) am ersten kroatischen Einreisepunkt vor. Der Zoll prüft das Dokument und kann den Mikrochip einscannen. Verbringungen von mehr als fünf Tieren oder kommerzielle Verbringungen unterliegen anderen Regeln des EU-Tiergesundheitsrechts.
Was ist der Unterschied zwischen EU-Heimtierausweis und Animal Health Certificate (AHC)?
Ein EU-Heimtierausweis ist ein lebenslanges Dokument, das EU-Bewohnern ausgestellt und für wiederholte Reisen innerhalb der EU verwendet wird. Ein AHC ist ein Einzelreise-Zertifikat (10 Tage Gültigkeit für die Einreise in die EU, dann bis zu sechs Monate für Weiterreise in der EU und Wiedereinreise nach Verordnung (EU) 2026/131), das für Reisen aus Drittländern (USA, GB, Kanada, Australien usw.) in die EU verwendet wird. Dasselbe Tier kann nicht beide für dieselbe Reise nutzen, Sie verwenden, was zu Ihrem Wohnsitz passt.
Funktionieren alte Heimtierausweise von vor 2014 noch?
Ja. Vor dem 29. Dezember 2014 nach der Entscheidung 2003/803/EG ausgestellte Pässe bleiben für die gesamte Lebensdauer des Tieres gültig, gemäß Artikel 44(1) der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 (im Rahmen 2026 erhalten). Pässe, die vor dem 22. April 2026 nach dem Modell der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 ausgestellt wurden, bleiben ebenfalls für die Verbringung innerhalb der EU gültig (Übergangsklausel der Durchführungsverordnung (EU) 2026/705, mindestens bis 1. Januar 2028). Impfeinträge müssen aktuell bleiben.
Quellen und Verweise
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Europäische Union. Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates über Tierseuchen (Tiergesundheitsrecht). eur-lex.europa.eu, 2016, gilt seit 22. April 2026 für die nichtkommerzielle Heimtierverbringung. Der primäre EU-Rechtsakt, unter dem der Heimtierreise-Rahmen seit 22. April 2026 betrieben wird.
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Europäische Union. Delegierte Verordnung (EU) 2026/131 vom 20. Januar 2026 über die nichtkommerzielle Verbringung von Heimtieren. eur-lex.europa.eu, anwendbar seit 22. April 2026. Materielle Regeln zu Mikrochip, Tollwut-Impfreihenfolge, RNATT, Bandwurmbehandlung, Haltererklärungen und EU-Wohnsitztest für die Pass-Ausstellung.
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Europäische Union. Durchführungsverordnung (EU) 2026/705 vom 20. März 2026 über Modelle für Identifikationsdokumente und Erklärungen. eur-lex.europa.eu, anwendbar seit 22. April 2026. Legt das Modell für EU-Heimtierausweis, Animal Health Certificate und Haltererklärungen fest. Artikel 22 hebt die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 ausdrücklich auf. Anhang I, Teil 1 enthält die Pass-Abschnitte I bis XI.
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Europäische Union. Durchführungsverordnung (EU) 2026/636 vom 20. März 2026 über Drittländerlisten. eur-lex.europa.eu, anwendbar seit 22. April 2026. Listet die Drittländer und Gebiete auf, aus denen vereinfachte nichtkommerzielle Heimtiereinreise in die EU zulässig ist.
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Europäische Union. Durchführungsverordnung (EU) 2018/878 (geändert durch 2020/2017). eur-lex.europa.eu, 2018-2020. Rechtsgrundlage für die Liste der Länder, die bei Einreise eine Bandwurmbehandlung verlangen (Finnland, Irland, Malta, Nordirland; Norwegen ergänzt durch EWR-Beschluss des Gemeinsamen Ausschusses 183/2019).
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Republik Kroatien. Pravilnik o putovnici za kućne ljubimce, Narodne novine 145/2014. narodne-novine.nn.hr, in Kraft seit 29. Dezember 2014. Kroatische Durchführungsverordnung zum EU-Heimtierausweis. Verweist auf die inzwischen aufgehobene Verordnung 577/2013; voraussichtlich anpassungsbedürftig, sobald Kroatien den EU-Rahmen nach 22. April 2026 förmlich umsetzt.
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Republik Kroatien. Pravilnik o označavanju pasa, Narodne novine 72/2010. narodne-novine.nn.hr, 2010. Errichtet das Središnji upisnik pasa (zentrales Hunderegister) innerhalb des SVIS und die ISO 11784/11785-Mikrochip-Regel nach kroatischem Recht.
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Kroatische Veterinär- und Lebensmittelsicherheitsdirektion (Uprava za veterinarstvo i sigurnost hrane). Verzeichnis der ermächtigten Tierärzte und Heimtier-Einreiseregeln. veterinarstvo.hr, abgerufen Mai 2026. Kroatische Behörde für Veterinär-Grenzkontrolle und das Lysacan-Tollwut-Impfregister.
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GOV.UK / Defra und APHA. New EU rules for pet travel for GB residents. gov.uk/government/news/new-eu-rules-for-pet-travel-for-gb-residents, veröffentlicht 21. April 2026. Rechtsgrundlage für den Ausschluss von GB-Bewohnern aus dem EU-Heimtierausweis-System mit Wirkung vom 22. April 2026 und für das AHC als Alternative.
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DAERA (Nordirland). Travelling with Pets. daera-ni.gov.uk/articles/travelling-pets, abgerufen Mai 2026. Bestätigt die fortbestehende Aufnahme NIs in das EU-Heimtierreise-System unter dem Windsor Framework, einschließlich der Befugnis von NI-Tierärzten, gültige EU-Heimtierausweise an NI-Bewohner auszustellen.